Rechtsprechung
OLG Köln, 05.03.1996 - 9 U 217/95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
AKB § 12 NR. 1 I B; VERSICHERUNGSVERTRAG; VERSICHERUNGSBETRUG; AUTODIEBSTAHL; BEWEISWÜRDIGUNG; VOLLBEWEIS; BEWEISERLEICHTERUNG
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AKB § 12 Abs. 1 I b
Anforderungen an den Nachweis des Kfz-Diebstahls - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fahrzeugentwendung; Minimalsachverhalt; Beweislast; Fehlende Zeugen; Freie Würdigung des Verhandlungsergebnisses; Notwendige Überzeugung; Redlichkeit; Zuverlässigkeit; Vertrauenswürdigkeit; Diebstahlgeschehen; Ungereimtheiten im Vortrag; Mangelnde Glaubwürdigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AKB § 12 Abs. 1 I b
Papierfundstellen
- VersR 1997, 610
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92
Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls
Auszug aus OLG Köln, 05.03.1996 - 9 U 217/95
Dieser sogenannte ,Minimalsachverhalt" ist allerdings ohne jede Einschränkung der Beweisanforderungen voll zu beweisen (BGH VersR 1993, 571 f. = r + s 1993, 169 ff.).Diese entfallen, wenn der Versicherer Tatsachen darlegt und beweist, die eine Vortäuschung des Versicherungsfalles durch den Versicherungsnehmer mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahelegen (vgl. zuletzt BGH VersR 1993, 571 f. = r + s 1993, 169 f.).
- BGH, 25.03.1992 - IV ZR 54/91
Beweiswürdigung im Rahmen eines Versicherungsprozesses
Auszug aus OLG Köln, 05.03.1996 - 9 U 217/95
Stehen hierfür, wie im vorliegenden Fall, keine Zeugen zur Verfügung, kann der Beweis unter Umständen auch dadurch geführt werden, daß im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses (§ 286 ZPO) den Behauptungen und Angaben des Versicherungsnehmers (vgl. § 141 ZPO) geglaubt und allein hieraus die notwendige Überzeugung von einer bedingungsgemäß zu entschädigenden Fahrzeugentwendung gewonnen wird (BGH, am zuletzt angegebenen Ort und in VersR 1992, 867 f. = r + s 1992, 221 f.).Stehen hierfür, wie im vorliegenden Fall, keine Zeugen zur Verfügung, kann der Beweis unter Umständen auch dadurch geführt werden, daß im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses (§ 286 ZPO) den Behauptungen und Angaben des Versicherungsnehmers (vgl. § 141 ZPO) geglaubt und allein hieraus die notwendige Überzeugung von einer bedingungsgemäß zu entschädigenden Fahrzeugentwendung gewonnen wird (BGH, am zuletzt angegebenen Ort und in VersR 1992, 867 f. = r + s 1992, 221 f.).
- BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus OLG Köln, 05.03.1996 - 9 U 217/95
Hierfür genügt in der Regel der Nachweis, daß der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und es später an dieser Stelle nicht mehr vorgefunden hat (vgl. zuletzt BGH VersR 1995, 909 ff. = r + s 1995, 288 f.). - BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90
Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten …
Auszug aus OLG Köln, 05.03.1996 - 9 U 217/95
Davon kann dann nicht mehr ausgegangen werden, wenn im Vortrag des Versicherungsnehmers zum Diebstahlgeschehen Ungereimtheiten festzustellen sind, die seine Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit in Frage stellen (vgl. dazu auch BGH VersR 1991, 917 = r + s 1991, 221).